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Was ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?


Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB oder PÜ) ist in Deutschland eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung im Zivilrecht. Er wird auf Antrag vom Amtsgericht als Vollstreckungsgericht erlassen. Im öffentlichen Recht können Behörden für öffentliche Forderungen Pfändungs- und Überweisungsverfügungen selbst, d. h. ohne Anrufung des Gerichts erlassen.

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