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Wann wird ein Mahnbescheid versendet?


Wird auf die schriftliche Mahnung nicht reagiert bzw. ein gesetzter Zahlungstermin nicht eingehalten, können Gläubiger einen Mahnbescheid beantragen.

Den Mahnbescheid erlässt das für den Wohnsitz bzw. Geschäftssitz des Gläubigers zuständige Amtsgericht. Das Gericht prüft weder Inhalt noch Richtigkeit der Gläubigerangaben! Der Mahnbescheid ist eine Aufforderung an den Schuldner, der Gläubigerseite eine bestimmte Geldsumme zu zahlen oder dem Anspruch ganz oder teilweise zu widersprechen.

Ab Zustellung des Mahnbescheids hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, um gegen den Mahnbescheid Widerspruch oder Teilwiderspruch (z.B. begrenzt auf überhöhte Verzugszinsen oder unberechtigte Inkassokosten) einzulegen. Eine Begründung des (Teil-)Widerspruchs ist nicht erforderlich, aber ratsam!

Dem Mahnbescheid liegt bereits ein Widerspruchsformular bei. Der Schuldner schickt dieses ausgefüllt und unterschrieben an das zuständige Amtsgericht zurück, wenn die geforderten Zahlungen ganz oder teilweise unbegründet sind.
Quelle: BAG-SB

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