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Was bedeutet die Abkürzung EMA?


EMA = Einwohnermeldeamt - Anfrage

In Deutschland ist jeder Bundesbürger dazu verpflichtet, beim zuständigen Einwohnermeldeamt der Stadt seine derzeitige Wohnanschrift zu hinterlegen. Wechselt sich die Adresse durch Umzug, Inhaftierung oder durch das Versterben der Person, wird das Einwohnermeldeamt ebenfalls informiert.
Wechselt der Bürger den Bereich des zuständigen Meldeamtes, muss er sich beim neuen Einwohnermeldeamt anmelden, dieses informiert dann die vorherige Verwaltung über den Umzug der Person.

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